Umweltzonen
Ab dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als „Umweltzone“ gekennzeichnet worden sind.
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Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch ein spezielles Zeichen als „Umweltzone“ gekennzeichnet sein.
Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann wiederum geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umweltplaketten-Farben dort Zufahrt haben. |
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte eigentlich dürfte. Dies gilt auch für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge, wie PKW, LKW und Busse, sowohl für Geschäftsreisende als auch für Touristen. Aus diesem Grunde ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Umweltplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben, sofern sie in den nächsten Monaten und Jahren in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten.
Umweltzonen in Deutschland
Wir empfehlen Ihnen zur Orientierung das Umweltzonen-Anzeigesystem des ADAC (externer Link, neues Browserfenster wird geöffnet). Hier können Sie ein- und auszoomen, über die Bundesländer bis hin zu den Städten. Der ADAC ist bei diesem Thema stets aktuell.
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